Barrierefreiheit

Wir möchten, dass Rezeptblock für alle Menschen möglichst einfach und uneingeschränkt zugänglich ist. Das ist uns besonders wichtig, weil Folgerezepte häufig von älteren Menschen oder Personen angefordert werden, für die eine einfache und verständliche Bedienung entscheidend ist.

Stand: 27. September 2026

Unser Anspruch

Diese Erklärung informiert darüber, welche Bereiche sie umfasst, welche Standards wir anstreben, wie wir die Barrierefreiheit überprüfen und welche Einschränkungen derzeit noch bestehen.

Die Erklärung gilt für die Anwendung Rezeptblock, insbesondere für die Anforderung von Folgerezepten, die Suche nach Präparaten und Ordinationen sowie den Verwaltungsbereich für Ordinationen.

Wir orientieren uns an den Anforderungen der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, der europäischen Richtlinie zur Barrierefreiheit (EU) 2019/882, dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz sowie der EN 301 549.

Wie wir Barrierefreiheit sicherstellen

Bei der Entwicklung und bei Änderungen achten wir insbesondere auf gute Lesbarkeit und ausreichende Kontraste, eine verständliche Navigation, ausreichend große Bedienelemente sowie die Bedienbarkeit mit Tastatur und unterstützenden Technologien.

Informationen werden nicht ausschließlich über Farben vermittelt. Funktionen wie Kamera oder Texterkennung sind optional – notwendige Angaben können auch manuell eingegeben werden.

Bekannte Einschränkungen

Für externe Inhalte und Dokumente, auf die Rezeptblock lediglich verlinkt – beispielsweise Beipackzettel oder Fachinformationen – können wir keine vollständige Barrierefreiheit gewährleisten.

Die derzeitige Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf internen Prüfungen. Eine umfassende unabhängige Prüfung einschließlich Tests mit unterschiedlichen assistiven Technologien ist noch vorgesehen.

Barriere melden

Stoßen Sie bei der Nutzung von Rezeptblock auf eine Barriere, informieren Sie uns bitte unter office@rezeptblock.at. Beschreiben Sie möglichst kurz, was Sie tun wollten und wobei das Problem aufgetreten ist. Wir prüfen Ihren Hinweis und bemühen uns um eine rasche Verbesserung.

Sollte Ihre Rückmeldung aus Ihrer Sicht zu keiner ausreichenden Lösung führen, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde beim Sozialministeriumservice wenden. Für die digitale Barrierefreiheit ist sie österreichweit zuständig und in Linz eingerichtet (Gruberstraße 63, 4021 Linz; marktueberwachung-bafg@sozialministeriumservice.gv.at).

Fragen zu diesem Text? Die Kontaktangaben stehen im Impressum.