Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO

Zwischen dem registrierten Arzt bzw. Rechtsträger der Ordination (Verantwortlicher) und der MFG e-Health Solutions GmbH (Auftragsverarbeiter).

Stand: 29. September 2026

§ 1 Gegenstand der Verarbeitung

personenbezogene Daten im Auftrag der Ordination, soweit dies zur digitalen Übermittlung, Zuordnung und Bearbeitung von Patientenanfragen, insbesondere Rezeptanforderungen, sowie der damit verbundenen Kommunikation erforderlich ist.

Die medizinische Beurteilung und Entscheidung sowie die Ausstellung eines Rezeptes verbleiben ausschließlich bei der Ordination bzw. dem behandelnden Arzt.

Nicht Gegenstand dieser Auftragsverarbeitung sind Verarbeitungen, für die MFG e-Health Solutions GmbH selbst Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist, insbesondere die Verwaltung von Ordinationskonten, Vertrags- und Abrechnungsdaten sowie die Verarbeitung erforderlicher Sicherheits- und Betriebsdaten.

§ 2 Daten und betroffene Personen

Im Rahmen der Auftragsverarbeitung können insbesondere folgende Daten verarbeitet werden:

  • Vor- und Nachname,
  • Geburtsdatum,
  • Sozialversicherungsnummer,
  • Telefonnummer,
  • angeforderte Präparate und Mengen,
  • Anmerkungen des Patienten,
  • Status- und Kommunikationsdaten der Anfrage sowie
  • erforderliche Protokolldaten.

Die Angaben zu Medikamenten und Rezeptanforderungen können Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 DSGVO darstellen.

Betroffene Personen sind insbesondere Patienten der jeweiligen Ordination sowie gegebenenfalls Personen, die berechtigt für einen Patienten handeln.

§ 3 Weisungsgebundene Verarbeitung

Die Ordination bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.

MFG e-Health Solutions GmbH verarbeitet die Daten ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Leistungen und auf dokumentierte Weisung der Ordination, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zu einer darüber hinausgehenden Verarbeitung besteht.

MFG e-Health Solutions GmbH verwendet diese Daten nicht für eigene Werbe-, Analyse- oder Profilingzwecke und trifft keine automatisierten medizinischen Entscheidungen.

Hält MFG e-Health Solutions GmbH eine Weisung für datenschutzrechtlich unzulässig, wird die Ordination darüber informiert.

§ 4 Pflichten des Auftragsverarbeiters

MFG e-Health Solutions GmbH verpflichtet sich insbesondere,

  • personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln,
  • geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO einzusetzen,
  • die Ordination bei der Erfüllung von Betroffenenrechten angemessen zu unterstützen,
  • die Ordination bei ihren Pflichten gemäß Art. 32 bis 36 DSGVO angemessen zu unterstützen und
  • Datenschutzverletzungen, die die im Auftrag verarbeiteten Daten betreffen, unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen.

Die vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen ergeben sich aus Anlage 1 (TOM)

§ 5 Subauftragsverarbeiter

Die Ordination erteilt die allgemeine Genehmigung zum Einsatz der in Anlage 2 genannten Subauftragsverarbeiter.

MFG e-Health Solutions GmbH verpflichtet diese entsprechend den Anforderungen des Art. 28 DSGVO.

Über die beabsichtigte Aufnahme oder den Austausch eines Subauftragsverarbeiters wird die Ordination informiert und erhält Gelegenheit, aus sachlich begründeten datenschutzrechtlichen Gründen zu widersprechen.

§ 6 Löschung und Rückgabe

Rezeptanforderungen einschließlich der zugehörigen Präparate, Anmerkungen und Rückmeldungen werden grundsätzlich 30 Tage nach Eingang gelöscht.

Ein für gesetzliche Nachweis- und Sicherheitszwecke geführtes Prüfprotokoll wird grundsätzlich für 730 Tage aufbewahrt. Es enthält keine Patientennamen, sondern eine Kurzkennung, Zeitpunkt und Art der Handlung sowie den handelnden Ordinationsnutzer.

Nach Beendigung der Auftragsverarbeitung werden die im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und dieser Vereinbarung gelöscht oder auf Weisung zurückgegeben, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur weiteren Speicherung entgegensteht.

§ 7 Nachweis und Kontrolle

MFG e-Health Solutions GmbH stellt der Ordination die zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Kontrollpflichten erforderlichen Informationen ständig in der Benutzeroberfläche zur Verfügung.

§ 8 Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung ergänzt die AGB von Rezeptblock. Bei Widersprüchen hinsichtlich der Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten geht diese Vereinbarung vor.

Es gilt österreichisches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Zuständigkeit des für den Sitz der MFG e-Health Solutions GmbH sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

Der Abschluss dieser Vereinbarung erfolgt elektronisch durch Bestätigung im online Anmeldeformular.

Anlagen

Fragen zu diesem Text? Die Kontaktangaben stehen im Impressum.