Allgemeine Geschäftsbedingungen für Patienten (B2C)

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Plattform durch Patientinnen, Patienten und wirksam bevollmächtigte Hilfspersonen.

Stand: 13. September 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform durch Patienten und durch wirksam bevollmächtigte Hilfspersonen. Vertragspartner für die Plattformleistung ist ausschließlich der Betreiber. Der behandelnde Arzt und die ausgewählte Apotheke erbringen ihre Leistungen rechtlich eigenständig.

(2) Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nicht. Gesetzlich zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

§ 2 Gegenstand der Plattformleistung

(1) Rezeptblock stellt technische Funktionen zur Erfassung, sicheren Übermittlung, organisatorischen Bearbeitung und Statusdarstellung von Rezeptanfragen bereit.

(2) Die Plattform erbringt keine ärztliche oder pharmazeutische Leistung, keine Diagnose, keine medizinische Beratung, keine Telemedizin und keine Notfallversorgung. Sie verschreibt, verlängert, genehmigt oder verkauft keine Arzneimittel.

(3) Medizinische Entscheidungen werden ausschließlich vom gewählten Arzt nach eigener Prüfung getroffen.

§ 3 Registrierung, Mindestalter und Identität

(1) Nutzer müssen richtige, aktuelle und vollständige Angaben machen. Pflichtangaben sind nur jene Daten, die für Identifikation, Zuordnung und Abwicklung erforderlich sind. Die Sozialversicherungsnummer darf ausschließlich bei bestehender Rechtsgrundlage und nach dem Prinzip der Datenminimierung verarbeitet werden.

(2) Erwachsene registrieren sich selbst. Für Minderjährige oder nicht entscheidungsfähige Personen darf ein gesetzlicher Vertreter handeln. Sonstige Hilfspersonen benötigen eine nachweisbare, widerrufliche Vollmacht; besonders sensible Funktionen können eine verstärkte Prüfung verlangen. Der Betreiber kann Nachweise anfordern und Zugriffe bei Zweifeln sperren.

§ 4 Auswahl des Arztes und der Apotheke

(1) Der Patient wählt mindestens einen auf der Plattform registrierten Arzt. Die Anzeige eines Arztes bedeutet weder, dass ein Behandlungsverhältnis besteht, noch dass dieser jede Anfrage übernimmt. Die Plattform prüft Identität und Berufsberechtigung nach dem veröffentlichten Verifizierungsverfahren, garantiert aber nicht die dauerhafte Verfügbarkeit.

§ 5 Rezeptanfrage und ärztliche Entscheidung

(1) Der Nutzer kann Arzneimittel manuell oder per Scan erfassen. Vor Absenden werden erkannte Produktdaten angezeigt und müssen bestätigt werden. Der Nutzer prüft insbesondere Präparat, Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform, Packungsgröße und ausgewählten Arzt.

(2) Die Scan-Funktionen können Fehler verursachen. Sie sind reine Eingabehilfen. Der Nutzer darf sich nicht auf deren medizinische Richtigkeit verlassen. Bei Unklarheit ist der Arzt zu kontaktieren.

(3) Der Arzt kann die Anfrage annehmen, ablehnen, Rückfragen stellen oder einen persönlichen bzw. anderweitig zulässigen ärztlichen Kontakt verlangen. Standardantworten wie „unbekannt“ oder „abgelehnt“ sind keine medizinische Beurteilung. Gründe werden nur soweit angezeigt, wie dies rechtlich zulässig und medizinisch verantwortbar ist.

(4) Akute Beschwerden, Verschlechterungen, Verdacht auf Nebenwirkungen, Überdosierung, Wechselwirkungen oder Notfälle dürfen nicht über Rezeptblock abgewickelt werden. In Österreich sind insbesondere Rettung 144, Euronotruf 112, Gesundheitsberatung 1450 oder der ärztliche Bereitschaftsdienst zu nutzen.

§ 6 Verfügbarkeit und Statusmeldungen

(1) Der Betreiber schuldet eine dem Stand der Technik entsprechende, nicht jedoch ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Netzausfälle sowie Ausfälle von ID Austria, Sozialversicherung, Arztsoftware können die Nutzung einschränken.

(2) Statusanzeigen und Benachrichtigungen sind organisatorische Informationen. „Bearbeitet“, „freigegeben“ oder ähnliche Begriffe dürfen nur entsprechend ihrer im Interface erklärten Bedeutung verwendet werden und ersetzen nicht das rechtswirksame Rezept oder die Abgabebestätigung.

§ 7 Zulässige Nutzung

(1) Verboten sind insbesondere falsche Identitäten, unbefugte Anfragen für Dritte, Manipulation, automatisierte Angriffe, Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen sowie Versuche zur Beschaffung oder Weitergabe von Arzneimitteln entgegen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei konkretem Missbrauchs- oder Sicherheitsverdacht darf der Betreiber den Zugang verhältnismäßig beschränken, Beweise sichern und gesetzlich erforderliche Meldungen vornehmen. Soweit möglich wird der Nutzer informiert und erhält Gelegenheit zur Klärung.

§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit

Siehe Menüpunkt Datenschutz

§ 9 Haftung

(1) Der Betreiber haftet für eigene technische Plattformfehler, nicht jedoch für eigenverantwortliche ärztliche Entscheidungen, die Richtigkeit nutzerseitiger Eingaben, pharmazeutische Abgabeentscheidungen oder Leistungen unabhängiger Dritter.

§ 10 Streitbeilegung und Recht

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen; bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit sie nicht den zwingenden Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzieht. Der gesetzliche Verbrauchergerichtsstand bleibt unberührt.

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