Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ärztinnen, Ärzte und Ordinationen (B2B)

Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Ärzten, Ordinationen und sonstigen unternehmerisch tätigen Rechtsträgern im medizinischen Bereich.

Stand: 29. September 2026

§ 1 Registrierung und Nutzer

(1) Vertragspartner ist der registrierte Arzt bzw. der Rechtsträger der Ordination. Der als Administrator registrierte Arzt hat sich bei der Erstanmeldung zu legitimieren.

(2) Rezeptblock ist berechtigt, Berufsberechtigung, Arztnummer und Eintragung anhand geeigneter Quellen zu überprüfen. Änderungen, insbesondere Ruhen oder Erlöschen der Berufsberechtigung, sind unverzüglich mitzuteilen. Bis zur Klärung kann ein Zugang vorübergehend gesperrt werden.

(3) Weitere Ordinationsnutzer dürfen nur im erforderlichen Umfang angelegt werden. Die Ordination ist für die korrekte Vergabe und den Entzug von Zugriffsrechten sowie für die Einhaltung der Verschwiegenheits- und Datenschutzpflichten durch ihre Nutzer verantwortlich.

§ 2 Ärztliche Verantwortung

(1) Rezeptblock dient der digitalen Übermittlung und Bearbeitung von Patientenanfragen, insbesondere im Zusammenhang mit Folgerezepten. Eine über Rezeptblock übermittelte Anfrage stellt lediglich einen Patientenwunsch dar.

(2) Die gesamte medizinische Beurteilung und Entscheidung verbleibt beim behandelnden Arzt. Dies umfasst insbesondere Patientenidentifikation, Anamnese, Diagnose, Indikation, Kontraindikationen, Wechselwirkungen, Dosierung, Aufklärung, Dokumentation sowie die Entscheidung über die Verschreibung oder die Notwendigkeit eines persönlichen Kontakts.

(3) Rezeptblock trifft keine medizinischen Entscheidungen und stellt keine Rezepte aus.

(4) Die Verschreibung erfolgt ausschließlich über die dafür gesetzlich bzw. vertraglich vorgesehenen Systeme und Prozesse der Ordination. Exporte, Statusanzeigen oder sonstige Informationen innerhalb von Rezeptblock stellen kein Rezept dar.

§ 3 Bearbeitung und Kommunikation

(1) Patientenanfragen sind von der Ordination entsprechend den gesetzlichen und berufsrechtlichen Anforderungen zu prüfen.

(2) Bei Urlaub oder sonstiger Abwesenheit kann eine entsprechende Information für Patienten hinterlegt werden.

(3) Gesundheitsdaten werden nicht über unsichere Standard-E-Mails oder SMS übermittelt. Externe Benachrichtigungen dürfen insbesondere keine Angaben über Medikamente, Diagnosen oder sonstige Gesundheitsinformationen enthalten.

§ 4 Datenschutz und Informationssicherheit

(1) Für personenbezogene Daten, die im Rahmen einer Rezeptanforderung für die jeweilige Ordination verarbeitet werden, ist die Ordination Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. MFG e-Health Solutions GmbH verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter nach Maßgabe der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV).

(2) Soweit MFG e-Health Solutions GmbH personenbezogene Daten für eigene Zwecke verarbeitet, insbesondere für Ordinationskonten, Vertrags- und Abrechnungsverwaltung sowie den sicheren technischen Betrieb der Plattform, erfolgt diese Verarbeitung in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit.

(3) Ergänzend gelten die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung einschließlich ihrer Anlagen sowie die jeweils aktuellen Datenschutzinformationen von Rezeptblock.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

(1) Rezeptblock gewährleistet die vereinbarte Funktion der Plattform im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten.

(2) Die Ordination bzw. der behandelnde Arzt trägt die Verantwortung für medizinische Entscheidungen und die rechtmäßige Nutzung der Plattform.

(3) Rezeptblock haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Fehler, die dem eigenen Verantwortungsbereich zuzurechnen sind. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

§ 6 Kosten und Beendigung

(1) Die Nutzung der Basisfunktionen von Rezeptblock ist für Ordinationen kostenlos.

(2) Kostenpflichtig ist der SMS-Antwort-Service, der im Standard mit aktiviert ist. Dazu zählt auch die SMS-Funktion für die optionale Zwei-Faktor-Authentifizierung. Dafür gelten die jeweils bei Aktivierung ausgewiesenen Konditionen. Es gibt keine Grundgebühr. Es werden nur tatsächlich versendete SMS verrechnet. Der Abrechnungszeitraum ist jeweils ein Kalendermonat, wobei mehrere Abrechnungszeiträume auf einer Rechnung zusammengefasst werden können.

(3) Die kostenlose Nutzung kann von der Ordination jederzeit beendet werden.

(4) Rezeptblock kann einen Zugang insbesondere bei Verlust der Berufsberechtigung, schwerwiegenden Datenschutz- oder Sicherheitsverstößen oder missbräuchlicher Nutzung sperren oder beenden.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Wesentliche Änderungen der Leistungen, Preise oder Datenschutzrollen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Soweit gesetzlich erforderlich, wird eine Zustimmung eingeholt.

(2) Es gilt österreichisches Recht.

(3) Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz der MFG e-Health Solutions GmbH sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO einschließlich der technischen und organisatorischen Maßnahmen und der Liste der Subauftragsverarbeiter ist separat abrufbar.

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)

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